Richtlinie zur Geheimhaltungsvereinbarung von Bwinners.

Sobald wir eine Vereinbarung zur Herstellung eines maßgeschneiderten Produkts für Sie unterzeichnet haben, geben wir keine Details an Dritte oder Kunden weiter. Wir werben oder zeigen Ihre Produkte auch in keiner Weise auf unserer Website, in Ausstellungen oder in Zeitschriften. Es ist nur zwischen uns und Ihnen.

Als Teil unserer Praxis verlangen wir immer, dass wir die Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen, bevor Sie Ihre Zeichnungen an uns freigeben. Dabei versichern wir Ihnen, dass Ihre Daten sicher sind. Wir nutzen es nur zu Ihrem Vorteil, damit Sie genau das Produkt erhalten, das Sie benötigen.

Bei Bwinners halten wir unser Wort und halten uns an Vereinbarungen. Holen Sie sich Ihre Produkte bei uns!